eine Vereinbarung zu treffen, welche ihm die Rückzahlung der Gelder an die Straf- und Zivilklägerin ermöglichen sollte. Weiter hat der Beschuldigte bereits früher ausdrücklich gesagt, er habe der Straf- und Zivilklägerin gegenüber ein schlechtes Gewissen (pag. 05 020 007). Gleichzeitig fällt der Kammer auf, dass ihm der angerichtete Schaden zwar offenbar leid tut, er die Verantwortung für das Geschehene jedoch bei anderen, allen voran E.________, sucht (pag. 05 020 008 und pag. 05 021 009).