Er handelte mit direktem Vorsatz und mit dem Ziel, eine Blockierung der Gelder zu verhindern, damit er diese zur Investition in Finanzprojekte verwenden konnte, an denen er selber verdient hätte. In den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) wird für eine einfache Urkundenfälschung eine Strafe in der Höhe von 30 Strafeinheiten empfohlen. Mit Blick auf den Aufwand, den der Beschuldigte im Zusammenhang mit der Urkundenfälschung auf sich genommen hat, sowie auf den Beweggrund rechtfertigt