16. Asperation der Strafe für die Urkundenfälschung 16.1 Tatverschulden Der Beschuldigte hat mit den falschen Angaben auf dem Formular A die Bank über die wahren Berechtigungsverhältnisse in Bezug auf diese Gelder getäuscht. Dabei ist er nicht davor zurückgeschreckt, als Beleg fingierte Darlehensverträge zu erstellen und einzureichen – er hat somit mit einer beachtlichen kriminellen Energie gehandelt. Er handelte mit direktem Vorsatz und mit dem Ziel, eine Blockierung der Gelder zu verhindern, damit er diese zur Investition in Finanzprojekte verwenden konnte, an denen er selber verdient hätte.