15. Einsatzstrafe für die qualifizierte Veruntreuung 15.1 Objektive Tatschwere Die Straf- und Zivilklägerin hat durch die Veruntreuung ihrer Gelder einen hohen Schaden erlitten: Zum einen muss der Deliktsbetrag von CHF 100'000.00 bei der Veruntreuung von Geldern einer Privatperson als relativ hoch bezeichnet werden.