12.3 Urkundenqualität Das Bundesgericht hat wiederholt festgehalten, dass dem sog. Formular A erhöhte Glaubwürdigkeit und somit Urkundenqualität zukomme (Urteil des Bundesgerichts 6B_988/2015 vom 8. August 2016 E. 4.2 mit Hinweisen). Darauf wird auf dem Formular selber zusätzlich hingewiesen, zusammen mit der Erläuterung, dass falsche Angaben strafrechtlich verfolgt und geahndet werden (pag. 07 060 66). 12.4 Errichtung einer echten, inhaltlich unwahren Urkunde Der Beschuldigte hat auf dem Formular A fälschlicherweise angegeben, er sei an den sich auf seinem Konto befindlichen Geldern wirtschaftlich berechtigt.