___ übergeben. Wie beweiswürdigend festgestellt, war dem Beschuldigten bewusst, dass es sich bei dem Geschäft der H.________(AG) nicht um ein sicheres und für die Straf- und Zivilklägerin geeignetes Geschäft handeln konnte. Als professioneller Finanzberater wusste er zudem auch, dass die Modalitäten der Geldübergabe an E.________ sämtlichen Sorgfaltsstandards widersprachen. Mit diesem Verhalten hat der Beschuldigte entgegen dem Vorbringen der Verteidigung nicht nur in Kauf genommen, den Anspruch der Straf- und Zivilklägerin zu vereiteln und seine Pflicht zur Werterhaltung zu verletzen.