11.2.5 Subjektiver Tatbestand Der Beschuldigte wusste, dass er mit der Straf- und Zivilklägerin vereinbart hatte, ihre Gelder nur sicher anzulegen und zu verwenden. Dennoch hat der Beschuldigte das Geld der Straf- und Zivilklägerin verwendet, um der H.________(AG) ein Darlehen zur Investition in ein offensichtlich zweifelhaftes Finanzprojekt zu gewähren, dessen Seriosität er nicht im Geringsten überprüft hatte, und hat das Geld darüber hinaus in bar und ohne Quittierung auf einem Parkplatz an E.________ übergeben.