Entsprechend nannte sich der Beschuldigte auch «Finanzberater». Bei der Straf- und Zivilklägerin handelte es sich um eine langjährige Klientin des Beschuldigten, die sich auch auf seiner Mandantenliste befand (pag. 07 014 041). Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit hat er von mindestens neun Darlehensgebern Gelder in beachtlicher Höhe auf sein Konto überwiesen erhalten, mit dem Zweck, diese in Anlageprojekte zu investieren.