30 Der Beschuldigte hat mit der Straf- und Zivilklägerin vereinbart, dass er ihre Gelder in eine sichere Anlage investieren und in ihrem Bestand nicht gefährden würde. Gegen diese Abmachung hat er verstossen, indem er das Geld entgegen jeglichen Geboten der Sorgfalt ohne Quittung und in bar an E.________ übergab zur Investition in ein Anlagegeschäft der H.________(AG), bei dem es sich weder um ein sicheres noch um ein seriöses Finanzprodukt handelte.