Unrechtmässige Verwendung in eigenem oder fremdem Nutzen Die tatbestandsmässige Handlung besteht bei der Veruntreuung von Vermögenswerten in einem Verhalten, durch das der Täter eindeutig seinen Willen bekundet, den obligatorischen Anspruch des Treugebers zu vereiteln (Urteil des Bundesgerichts 6B_93/2010 vom 12. April 2010 E. 2.3.1).