Die Rechtsprechung nimmt eine Verletzung der Werterhaltungspflicht beispielsweise bei der vertragswidrigen Verwendung eines Darlehens im Hinblick auf einen Grundstückkauf (BGE 120 IV 117) oder eines Baukredits (BGE 124 IV 9) oder bei einer Investition anvertrauter Gelder in eine Kapitalanlage an, sofern die Gelder dazu bestimmt sind, später – allenfalls mit einer bestimmten Rendite – wieder an den Anleger zurückzufliessen (Urteil des Bundesgericht 6B_393/2007 vom 2. November 2007 E. 3.5). Die Straf- und Zivilklägerin hat dem Beschuldigten am 10. Mai 2006 in Erfüllung des Darlehensvertrags vom 3. Mai 2006 CHF 100’000.00 überwiesen.