Im Ergebnis geht somit auch die Kammer davon aus, dass es vorliegend am objektiven Tatbestandsmerkmal der Täuschungshandlung fehlt und sich die Prüfung der weiteren Tatbestandselemente des Betrugs erübrigt. 11.2 Qualifizierte Veruntreuung 11.2.1 Tatbestandsmerkmale Veruntreuung begeht, wer sich eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzens verwendet (Art.