25 Gestützt auf diese letzte Aussage sowie auf die Tatsache, dass der Beschuldigte eine nicht personalisierte Vorlage für diesen Vertrag gespeichert hatte, geht die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte mit allen seinen Darlehensgebern aus dieser Zeitperiode identische Verträge abgeschlossen hat. Weiter erachtet es die Kammer gestützt auf Punkt 5 dieser Darlehensverträge als erstellt, dass der Beschuldigte mit sämtlichen dieser Darlehensgeber die Vereinbarung getroffen hat, dass das ausgerichtete Darlehen auf einem Sperrkonto verbleiben werde. Den Aussagen von T.__