Konfrontiert mit der Tatsache, dass dieser Vertrag vier Monate vor dem Vertrag mit der H.________(AG) abgeschlossen wurde, gab der Beschuldigte an, er habe keine Ahnung mehr. Alles Geld, was er bekommen habe, sei in die Anlage von E.________ geflossen. Angesprochen auf Punkt 5 des Darlehensvertrags gab er an, er habe diesen Satz von E.________ erhalten. Er wisse aber nicht genau, was er bedeute. Er selber habe darunter verstanden, dass er den Darlehensgebern eine Kopie von einem Bankauszug aushändigen solle von einem Konto, auf dem das Geld liege und von dem es nicht entwendet werden könne. Er wisse nicht mehr, wie er diesen Punkt des Vertrags habe einhalten wollen.