Darin gewährten die genannten Personen dem Beschuldigten ein Darlehen von CHF 40'000.00 bzw. CHF 65'000.00 mit einer Laufzeit bis April 2007 und monatlichen Zinsen von 5%. In Punkt 5 verpflichtete sich der Beschuldigte, den Darlehensgebern als Sicherheit eine Kopie vom Bankauszug auszuhändigen, wo das zur Verfügung gestellte Kapital lediglich als Nachweis hinterlegt worden sei. Das Kapital könne während der gesamten Laufzeit nicht von diesem Konto entwendet werden (non diplation account).