Der Beschuldigte sei somit wirtschaftlich an diesen Geldern berechtigt gewesen und habe das Formular A wahrheitsgemäss ausgefüllt. Thema der Beweiswürdigung ist demnach die Frage der wirtschaftlichen Berechtigung des Beschuldigten an diesen Geldern. 10.4 Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat zur Frage der wirtschaftlichen Berechtigung des Beschuldigten zunächst korrekt ausgeführt, dass der Beschuldigte an dem am 14. Februar 2006 gutgeschriebenen Kleinkredit der Y.________ (Bank) von CHF 40'000.00 wirtschaftlich berechtigt war.