Er habe den Kunden erzählt, dass sie Probleme hätten mit der Kantonalbank und es bestehe das Risiko, dass das Geld blockiert werde. Sie hätten diese Verträge gemacht, damit es so aussehe, als würden sie diese Darlehen zurückzahlen (pag. 05 022 025). 10.3 Bestrittener Sachverhalt / Gegenstand der Beweiswürdigung Die Verteidigung machte geltend, die Gelder seien dem Beschuldigten gestützt auf echte Darlehensverträge überwiesen worden, damit er in eigenem Namen Investitionen tätigen könne. Der Beschuldigte sei somit wirtschaftlich an diesen Geldern berechtigt gewesen und habe das Formular A wahrheitsgemäss ausgefüllt.