_ empfohlenen Projekten sowie den zahlreichen entsprechenden Alarmzeichen in der Zusammenarbeit mit E.________ war dem Beschuldigten bewusst, dass er das Geld der Straf- und Zivilklägerin mit diesen Handlungen einem erheblichen Verlustrisiko aussetzte. Mit seinem Verhalten hat er die Vereinbarung mit der Straf- und Zivilklägerin, wonach die Sicherheit bei der Anlage ihrer Gelder hohe Priorität habe, grob missachtet und den vollständigen Verlust der ihm überlassenen Gelder verursacht. Vor diesem Hintergrund wirkt es geradezu zynisch, wenn der Beschuldigte zu Protokoll gab, er habe kein schlechtes Gewissen, weil er die Straf- und Zivilklägerin nicht über den Tisch gezogen habe;