Zusammengefasst ist festzuhalten, dass der Beschuldigte das Geld der Straf- und Zivilklägerin in Missachtung elementarster Sicherheitsgebote ohne Quittung und in bar an E.________ zur Investition in ein Finanzprojekt übergeben hat, welches er selber nicht verstand, bei dem alle Zeichen gegen die Seriosität des Projekts sprachen und bei dem er dennoch darauf verzichtete, sich schriftliche Unterlagen aushändigen zu lassen und das ganze Geschäft zu überprüfen. Aufgrund seiner Ausbildung, seiner Berufserfahrung, seinen Erfahrungen aus anderen von E.________ empfohlenen Projekten sowie den zahlreichen entsprechenden Alarmzeichen in der Zusammenarbeit mit E.