1003 067 f.). Dieses Vorgehen ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass dem Beschuldigten bewusst war, dass die von ihm vorgenommenen Geschäfte nicht vorschriftsgemäss abliefen und er deshalb versuchte, diese gegenüber den involvierten Banken zu verschleiern. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass der Beschuldigte das Geld der Straf- und Zivilklägerin in Missachtung elementarster Sicherheitsgebote ohne Quittung und in bar an E.____