_ habe hierzu erklärt, dass dieses Investment schriftlich nicht festgehalten werden könne, dies werde nur mündlich gemacht. Unterlagen habe er nie vorgelegt bekommen. Solche Geschäfte seien nicht für die grosse Masse gedacht und man habe auch nicht darüber reden dürfen. Über das Produkt selber habe er keinen Durchblick gehabt, das sei reine Vertrauenssache gewesen (pag. 05 040 003). Bereits der Umstand, dass sich E.________ als Vertreter der H.________(AG) weigerte, schriftliche Unterlagen zum Anlagegeschäft abzugeben und die Beteiligten anhielt, nicht darüber zu sprechen, hätte Zweifel an der Seriosität des Geschäfts wecken müssen.