Er habe vor dem Geschäft mit der H.________(AG) keine Geschäfte mit E.________ abgeschlossen, die zwei bis drei Geschäfte mit ihm seien alle ungefähr gleichzeitig gelaufen (pag. 05 022 015). Mit diesen Aussagen implizierte der Beschuldigte, er habe in diesem Zeitpunkt noch keine schlechten Erfahrungen mit E.________ gemacht, aufgrund derer er E.________ nicht mehr hätte trauen dürfen. Im Verfahren betreffend die M.________(Genossenschaft) und die L.________(Genossenschaft) hat er angegeben, er sei bei der Vermittlung des Vertrags an W.________ im Dezember 2005 davon ausgegangen, dass die Gesamtsituation gut sei.