___ missachtete der Beschuldigte jedoch elementare Sicherheitsvorschriften in der Abwicklung von Finanzgeschäften und setzte das übergebene Geld einem hohen Verlustrisiko aus. Er verletzte bereits mit den (fehlenden) Modalitäten dieser Übergabe die Vereinbarung mit der Straf- und Zivilklägerin, wonach der Sicherheit ihres Geldes bei den Anlagegeschäften hohe Priorität einzuräumen war. Zusätzlich verletzte er die Vereinbarung mit der Straf- und Zivilklägerin, indem er das Geld zur Investition in das Geschäft der H.________(AG) an E.________ übergab. Zunächst hätte der Beschuldigte nach den Erfahrungen aus den Geschäf-