_ übergeben hat, dieser würde das Geld vereinbarungsgemäss für das Geschäft mit der I.________(Ltd.). verwenden (pag. 18 479 f., S. 119 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Mit der Übergabe des Geldes der Straf- und Zivilklägerin in bar und ohne Quittung an E.________ missachtete der Beschuldigte jedoch elementare Sicherheitsvorschriften in der Abwicklung von Finanzgeschäften und setzte das übergebene Geld einem hohen Verlustrisiko aus.