Der zweite Darlehensvertrag nimmt somit Bezug auf den ersten Darlehensvertrag. Damit geht einher, dass mit Blick auf die bereits erläuterte Gesamtsituation keinerlei Hinweise darauf bestehen, wonach die Straf- und Zivilklägerin mit diesem zweiten Darlehensvertrag in risikoreichere Investitionen eingewilligt hätte. Zumal im Zusammenhang mit dem zweiten Darlehensvertrag erklärt wurde, dass die generierten Gewinne immer neu investiert würden und somit klar war, dass nur die Rendite und nicht das Kapital eingesetzt werden sollte.