Aus den Aussagen der Beteiligten kann diesbezüglich wenig abgeleitet werden: Die Straf- und Zivilklägerin gab einerseits an, der zweite Darlehensvertrag habe Steuerzwecken gedient, ohne diese Zwecke erläutern zu können. Sie habe den Beschuldigten darauf aufmerksam gemacht, dass im zweiten Vertrag das Enddatum gefehlt habe. Er habe ihr gesagt, das sei besser so (pag. 05 030 009). Andererseits gab sie an, sie erinnere sich, dass zwei Verträge schnell hintereinandergekommen seien. Im zweiten Vertrag sei die Änderung gewesen, dass man das Geld, welches generiert werde, immer wieder neu einsetzen könne und sie nicht immer einen neuen Vertrag schliessen müsse.