17 Aktenmässig ist erstellt, dass die Straf- und Zivilklägerin dem Beschuldigten das Darlehen gemäss erstem Darlehensvertrag vom 3. Mai 2006 am 10. Mai 2006 überwies (pag. 1003 065). Die darauffolgenden Ereignisse schilderte die Straf- und Zivilklägerin sinngemäss wie folgt: Zuerst habe es geheissen, es habe nicht geklappt, woraufhin sie gesagt habe, sie wolle das Geld zurück. Nach zwei Wochen habe es dann geheissen, es habe doch geklappt (pag. 18 183 f.).