Die Kammer erachtet die Schilderung des Beschuldigten, wonach er stets gehofft habe, diese Probleme mit einem neuen Projekt zu beseitigen, als glaubhaft. Es entspricht denn auch diesem geschilderten Mechanismus, dass der Beschuldigte im Mai 2006 versuchte, die Straf- und Zivilklägerin unter anderem mit dem Versprechen zur Gewährung eines Darlehens zu bewegen, damit könne der Misserfolg aus dem Geschäft mit der Lebensversicherung ausgeglichen werden, und auf diese Weise versuchte, den sich abzeichnenden Schaden mit einem neuen, noch vielversprechenderen Geschäft wiedergutzumachen.