Der Beschuldigte geriet durch die ständigen und meist gescheiterten Anlagegeschäfte zunehmend in eine ausweglose Situation, in welcher er einerseits selber mit finanziellen Problemen kämpfte und andererseits nicht in der Lage war, seinen Gläubigern die versprochene Rendite zu bezahlen oder gar die gewährten Darlehen zurückzuerstatten. Die Kammer erachtet die Schilderung des Beschuldigten, wonach er stets gehofft habe, diese Probleme mit einem neuen Projekt zu beseitigen, als glaubhaft.