Aus den Vertragsverhandlungen mit diesen Darlehensgebern kann somit in Bezug auf die vorliegend strittige Frage nichts abgeleitet werden. Vielmehr ist gerade die Tatsache, dass der Beschuldigte bereits im Februar 2006 im grossen Stil Darlehen für ein danach nicht realisiertes Projekt akquirierte, aus Sicht der Kammer bezeichnend für das Vorgehen und die damalige Situation des Beschuldigten. Diese wurde von ihm wie folgt beschrieben: «Ich kann nur noch einmal sagen, dass wir als selbständige Vermittler auf Aufträge angewiesen waren. Diese Aufträge brachte uns E.________ und wir haben diese Geschäfte in Treu und Glauben weitervermittelt.