und T.________ kann entnommen werden, dass diese Darlehen mit Blick auf ein anderes – möglicherweise noch nicht konkret bestimmtes – Anlageprojekt aufgenommen worden waren (pag. 05 051 005 und pag. 05 049 003 ff.). S.________ gab sogar an, das ursprünglich geplante Produkt habe nicht umgesetzt werden können und man sei dann umgeschwenkt zum Anlageprodukt von Herrn U.________. Der Kunde habe davon nichts gewusst. Das einbezahlte Anlagegeld sei einfach in das neue Produkt von U.________ investiert worden (pag. 05 051 005). Aus den Vertragsverhandlungen mit diesen Darlehensgebern kann somit in Bezug auf die vorliegend strittige Frage nichts abgeleitet werden.