Dabei hatte sich der Beschuldigte von verschiedenen Personen Darlehen im Wert von insgesamt CHF 269'000.00 ausrichten lassen. Diese Darlehen wurden dem Beschuldigten jedoch bereits im Zeitraum vom 17. Februar 2006 bis am 22. Februar 2006 überwiesen – in einem Zeitpunkt also, in dem das Geschäft mit der I.________(Ltd.). noch nicht aktuell war, und vier Monate, bevor der Beschuldigte mit der Straf- und Zivilklägerin erstmals über ihr Darlehen sprach (pag. 07 060 020 f.). Den Aussagen von S.________ und T.________ kann entnommen werden, dass diese Darlehen mit Blick auf ein anderes – möglicherweise noch nicht konkret bestimmtes – Anlageprojekt aufgenommen worden waren (pag.