Die erste Anlage habe nicht rentiert, das habe sie daraus geschlossen, dass «eine Zahl raufgegangen sei». Sie habe das Gefühl gehabt, dass es mit der ersten Anlage nicht gut gelaufen sei (pag. 05 030 007). Bei diesem ersten Anlagegeschäft handelte es sich um die Lebensversicherung bei der N.________(AG). In diesem Zusammenhang erzählte die Straf- und Zivilklägerin weiter, sie habe im Sommer 2006, als sie in der Klinik gewesen sei, einen Brief von der Bank erhalten, worin die Bank sie aufgefordert habe, ca. CHF 10'000.00 zu zahlen. In Panik habe sie den Beschuldigten angerufen, der ihr aber nicht sehr viel habe raten können.