Wie bereits dargelegt, lebte die Straf- und Zivilklägerin sowohl im Zeitpunkt der Finanzanalyse im Jahr 2004 als auch im Jahr 2006 in äusserst bescheidenen finanziellen Verhältnissen und war gesundheitlich beeinträchtigt, weshalb sie teilweise von der IV unterstützt wurde. Wie erwähnt hatte sie es trotz diesem geringen Einkommen geschafft, sich ein kleines Vermögen anzusparen und war ausserdem – wie von der Vorinstanz zutreffend bemerkt – bereits im Alter von 32 Jahren um ihre Altersvorsorge bemüht.