Er habe andere Kunden, die jeden Tag den Börsenteil der Zeitung lesen würden. Diesen Eindruck habe ihm die Straf- und Zivilklägerin nicht gemacht. Die Finanzanalyse habe nichts mit dem späteren Geschäft zu tun, bei dem die Straf- und Zivilklägerin ihr Geld verloren habe. Sie habe ihm damals einfach mehrfach ans Herz gelegt, dass sie ihr Geld nicht verlieren könne und dass, wenn man etwas mit ihrem Geld machen würde, das etwas Sicheres sein müsse. Das habe er auch berücksichtigt (pag. 05 021 004). An anderer Stelle betonte der Beschuldigte, dass er und die Straf- und Zivilklägerin ein sehr gutes Verhältnis gehabt hätten (pag. 05 021 003).