05 030 004). Sie hätten keinen schriftlichen Vermögensverwaltungs- oder Vermögensberatungsvertrag abgeschlossen. Sie habe dem Beschuldigten auch keine Bankvollmacht erteilt und keine Entschädigung an ihn ausbezahlt. Sie nehme heute aber an, dass er an den getätigten Geschäften etwas verdient habe (pag. 05 030 005). Der aus diesem Treffen hervorgegangenen Finanzanalyse vom 7. April 2004 kann entnommen werden, dass dabei folgende Ziele vereinbart wurden: «Vermögen besser anlegen – realisierbar; Sicherheit!!!!!!!!! – realisierbar; Altersvorsorge treffen – realisierbar».