Diese Situation hat sich seit der Finanzanalyse im Jahr 2004 nicht geändert, was dem Beschuldigten bewusst sein musste. Vor diesem Hintergrund erscheint der Kammer die Darstellung der Verteidigung, wonach die Straf- und Zivilklägerin bei der Darlehensgewährung bewusst ein risikoreiches Geschäft eingegangen sei, äusserst unwahrscheinlich. 9.5.4 Bisherige Vereinbarungen Die Straf- und Zivilklägerin gab am 15. Juli 2008 an, sie habe den Beschuldigten erstmals ca. Ende März oder Anfang April 2004 in ihrer Wohnung getroffen.