Dabei hat er erfahren, dass die Straf- und Zivilklägerin teilweise von der IV unterstützt wurde, gesundheitlich demnach beeinträchtigt war, lediglich in einem Teilzeitpensum arbeiten konnte und darüber hinaus noch in einem Tieflohnsektor beschäftigt war. Ihm war ebenfalls bewusst, dass die Straf- und Zivilklägerin trotz ihres bescheidenen Einkommens ein kleines Vermögen zusammengespart hatte, was ein deutliches Zeichen dafür ist, wie vorsichtig sie mit ihrem Geld umging. Diese Situation hat sich seit der Finanzanalyse im Jahr 2004 nicht geändert, was dem Beschuldigten bewusst sein musste.