Von Juni – August 2005 sei sie wegen eines Erschöpfungszustands krankgeschrieben gewesen. Vom 14. Juli – 13. September 2006 habe sie sich wegen eines weiteren Erschöpfungszustandes in einer Klinik aufgehalten (pag. 05 030 004). Sie sei im Zeitpunkt der Darlehensauszahlung ziemlich erschöpft gewesen. Sie sei in ambulanter Psychotherapie gewesen. Sie glaube nicht, dass der Beschuldigte gewusst habe, dass sie in Behandlung gewesen sei (pag. 05 030 007 f.). Ihr Vermögen von rund CHF 350'000.00 per 31. Dezember 2014 seien Ersparnisse aus ihrer Erwerbstätigkeit gewesen. Sie sei sehr sparsam. Es sei keine Erbschaft (pag.