Die Straf- und Zivilklägerin gab anlässlich ihrer Einvernahme vom 15. Juli 2008 an, über einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufslehre als R.________ zu verfügen. Seit ihrem Lehrabschluss habe sie an zahlreichen Orten gearbeitet, zuletzt in einem Restaurant als Serviceangestellte. Seit dem Alter von 11 Jahren leide sie an einer psychosomatischen Erkrankung sowie an Erschöpfungszuständen und beziehe deshalb seit dem Jahr 2000 eine IV-Viertelrente. Von Juni – August 2005 sei sie wegen eines Erschöpfungszustands krankgeschrieben gewesen.