1001 096). Aufgrund dieser Umschreibung ist davon auszugehen, dass sie mit diesem «Blatt» den zweiten Darlehensvertrag meinte, der jedoch vom 10. Juni 2006 datiert. Anlässlich der Hauptverhandlung gab die Straf- und Zivilklägerin denn auch an, der zweite Darlehensvertrag sei schnell nach dem ersten gekommen (pag. 18 183). Auch der Beschuldigte sagte, er gehe davon aus, dass die beiden Verträge am aufgeführten Datum unterschrieben worden seien (pag. 05 022 026).