Ihre diesbezüglichen Angaben hat sie vielmehr ihren früheren Notizen entnommen, was sie auch transparent gemacht hat. Zudem kann die von der Verteidigung beschriebene Unsicherheit in den Erstaussagen nicht in diesem Ausmass beobachtet werden. Ihre diesbezüglichen Angaben sprechen demnach nicht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen.