Die zitierte Aussage belegt somit nicht, wie von der Verteidigung vorgebracht, dass die Straf- und Zivilklägerin sich bewusst für ein risikobehaftetes Geschäft entschieden habe. Sie ist vielmehr ein weiterer Hinweis darauf, dass die Sicherheit der Anlage zwischen den beiden auch in Zusammenhang mit dem strittigen Darlehen thematisiert wurde und die Straf- und Zivilklägerin in diesem Gespräch die Wichtigkeit einer vorsichtigen Anlage erneut betont hat. Die Verteidigung argumentierte weiter, an der Hauptverhandlung habe sich die Straf- und Zivilklägerin auf den Standpunkt gestellt, das Geld sei für eine Anlage bei der O.________(Bank) bestimmt gewesen.