Sie betonte konstant, der Beschuldigte habe ihr dieses Geschäft vorgeschlagen, um die Verluste aus der Lebensversicherung wieder gut zu machen. Sodann hat sie mehrfach, übereinstimmend und sehr klar betont, dass die Sicherheit ihres Geldes bei den Anlagegeschäften für sie grosse Priorität gehabt habe, was mit der aktenkundigen Finanzanalyse vom 7. April 2004, der Lebenssituation der Straf- und Zivilklägerin sowie den Erfahrungen aus ihrem ersten Anlagegeschäft übereinstimmt (siehe dazu Ziff. 9.5.3 ff. unten). Die Straf- und Zivilklägerin schilderte weiter glaubhaft, sie habe dem Beschuldigten vertraut.