10 CHF 25'000.00 die Rendite aus dem ersten Darlehensvertrag gewesen seien, das sei plausibel (pag. 18 184). Entgegen der Verteidigung erachtet die Kammer die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin zum Zustandekommen dieses Darlehens an den Beschuldigten als glaubhaft. Sie betonte konstant, der Beschuldigte habe ihr dieses Geschäft vorgeschlagen, um die Verluste aus der Lebensversicherung wieder gut zu machen.