Beim zweiten wisse sie es nicht. Sie wisse, dass sie gesagt habe, sie wolle das Geld zurück, nachdem klar gewesen sei, dass es nicht geklappt habe. Nach zwei Wochen habe es dann geheissen, es habe doch geklappt. Das habe sie irritiert, da sie ja gesagt habe, sie wolle das Geld zurück. Aber sie könne nicht mehr sagen, ob der zweite Darlehensvertrag in diesem Zusammenhang unterschrieben worden sei (pag. 18 183). Weiter schilderte die Strafund Zivilklägerin, sie habe die CHF 25'000.00 zusätzlich zu den CHF 100'000.00 gemäss zweitem Darlehensvertrag nicht bezahlt. Es könne aber sein, dass die