Es sei klar gewesen, dass es sich dabei um eine Reserve handle, welche nicht angerührt werden sollte. Der Beschuldigte habe ihr dann gesagt, er habe ein Geschäft, mit dem er das andere wiedergutmachen könne. Sie sei zuerst skeptisch gewesen. Er habe gesagt, er verstehe, dass das Vertrauen nicht mehr da sei. Aber er habe ein neues Geschäft von der O.________(Bank). Sie habe einfach gesagt, es müsse sicher sein. Dass die CHF 100'000.00 nicht angerührt werden sollten, hätten sie schon ganz zu Beginn besprochen. Sie habe ihm das Darlehen gewährt, um das verlorene Geld wieder hereinzuholen, im Sinne einer Wiedergutmachung.