Sie sei auch sehr gutgläubig. Auf Vorhalt des zweiten Darlehensvertrags gab die Straf- und Zivilklägerin am 15. Juli 2008 an, sie wisse, dass es zwei Verträge gegeben habe. Den zweiten Vertrag habe sie für die Steuererklärung gebraucht. Weshalb könne sie nicht mehr genau erklären. Sie habe den Beschuldigten darauf aufmerksam gemacht, dass im zweiten Vertrag das Enddatum gefehlt habe. Er habe ihr gesagt, das sei besser so (pag. 05 030 009).