Aus dem Schreiben geht weiter hervor, dass die Steuerbehörde der Gemeinde P.________ in der Folge tatsächlich auf die Straf- und Zivilklägerin aufmerksam wurde und ihr anriet, sich einen Anwalt zu nehmen (pag. 1001 094 ff.). Anlässlich ihrer Einvernahme vom 15. Juli 2008 schilderte die Straf- und Zivilklägerin das Zustandekommen des Darlehensvertrags mit dem Beschuldigten wie folgt: Der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass er eine neue Anlagemöglichkeit habe, mit der er die erste Anlage mit der Lebensversicherung wettmachen könne. Es sei eine dreimonatige Geldanlage mit einer Rendite von 25% gewesen.