05 022 005). Dabei hatte der Beschuldigte im Jahr 2004 eine Finanzanalyse für die Straf- und Zivilklägerin erstellt, in welcher festgehalten wurde, dass es für die Straf- und Zivilklägerin von höchster Wichtigkeit sei, nur in sichere Anlagen zu investieren (pag. 1001 005 ff.). Ebenfalls im Jahr 2004 schloss die Straf- und Zivilklägerin nach Beratung durch den Beschuldigten eine Lebensversicherung bei der N.________ (AG) mit einer Einmalprämie von EUR 380'000.00 ab. In Zusammenhang mit diesem Geschäft verlor die Straf- und Zivilklägerin im Jahr 2006 eine beträchtliche Summe an Geld (pag. 1001 031 ff.).